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Einführung der Sperrklausel in NRW gescheitert

Sie war von Anfang an ein Armutszeugnis. Nun ist sie vom Tisch. Der NRW-Verfassungsgerichtshof kippte die Sperrklausel von 2,5% bei NRW-Kommunalwahlen als verfassungswidrig! Geplatzt ist damit der Traum vieler etablierter Politiker, sich linke fortschrittliche, oppositionelle, bürgernahe Wahlbündnisse und Parteien vom Hals zu halten. Damit verbunden war offensichtlich die Hoffnung, die eigene bröckelnde Massenbasis zu stabilisieren.

Die jetzige Entscheidung ist ein Schlag gegen SPD, CDU und Grüne im Land bzw. Landtag, die dafür eine Verfassungsänderung durchgezogen hatten. Die Begründungen des Gerichts sind aufschlussreich. Es lehnt u.a. die viel beschworene angebliche "Arbeitsunfähigkeit der Gemeindevertretungen" als durch nichts belegt schlicht ab.

„Arbeitsunfähigkeit ? Da denke ich an die Diskussion um das Bäderkonzept der Zukunft für GE“, so Martina Reichmann, AUF.„In punkto Sportparadies und Deal mit der RAG (siehe auch www.auf-gelsenkirchen.de) hätten längst alle Fakten auf den Tisch gehört. Diejenigen, die diese Transparenz so wie im letzten Hauptausschuss nicht befürworten, sind die Vertreter der Mehrheitsfraktion SPD. Ohne die Initiative von AUF wäre vieles im Verborgenen geblieben. In dem Sinne – AUF die politische Vielfalt.“