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Am 25.04.14 fand am Landesarbeitsgericht Hamm die Berufungsverhandlung des Bergmanns Christian Link (Kumpel für AUF) gegen das Betretungsverbot der RAG statt. Der Saal war rappelvoll.
Zuvor gab es vor dem Gericht eine Kundgebung mit Redebeiträgen und Musik. Es sprach der Stadtverordnete von BergAUF aus Bergkamen sowie  Frau Christiane Link, Betriebsräte und andere Teilnehmer am Mikrofon.
Bisher sind 150 Solidaritätserklärungen aus aller Welt bei Christian Link eingegangen. Zu Beginn der Verhandlung stand nicht das Verhalten der RAG und die Giftmülleinlagerung im Fokus, sondern ob z.B. „Servicepunkt“ mit Bindestrich geschrieben wird oder doch ohne? Link und sein Anwalt Peter Weißpfenning ließen sich nicht beirren.


Christian Link legte wissenschaftlich fundiert, couragiert und selbstbewusst dar, warum ein Anfahrverbot (und damit ein faktisches Berufsverbot) der RAG völlig unbegründet ist. Auch ist überhaupt nicht einzusehen, warum es ein Betretungsverbot für das RAG – Gelände gibt. Ist er doch gewählter Betriebsrat und kandidiert zu den Betriebsratswahlen. Eine Spendensammlung danach brachte  für die Prozesskosten 145 Euro. Trotz alledem wurde die Klage von Christian Link mündlich zurückggewiesen. Eine schriftliche Begründung lag noch nicht vor. Weiter geht’s in die nächste Runde! - Einen weiteren Prozeßbericht findet Ihr auch auf rf-news.de. Hier weiterlesen.Link Kundgebung Hamm