1. Christian Link klagt gegen die RAG, weil sie ihm ein Anfahrtsverbot für alle Zechen gab. Das Anfahrtsverbot erhielt er, weil er in der Öffentlichkeit über den Giftmüllskandal unter Tage aufklärte. Für ihn bedeutet das faktisch ein Berufsverbot aus politischen Gründen. Gegen diese undemokratische Unterdrückungsmaßnahme entwickelt sich eine bundesweite und internationale Solidaritätsbewegung. Bisher hat Christian Link in seinen Prozessen gegen die RAG verloren, bei denen er forderte, dass er als

Betriebsrat die Möglichkeit haben muss, das Gelände zu betreten um seine Betriebsratsarbeit unter seinen Kollegen durchführen zu können. Die Begründung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm liegt derzeit noch nicht vor.

2. Christian Link klagt außerdem gegen die Firma Deilmann, bei der er angestellt ist, weil sie dem Anfahrtsverbot der RAG eine Abmahnung hinterherschickte, mit Androhung fristloser Kündigung, Versetzung nach Russland und möglicher Regresspflicht für wirtschaftliche Schäden, falls er weiter in der Öffentlichkeit über sein Thema des Giftmülls unter Tage spricht. Sie will ihm einen Maulkorb verpassen und beschneidet damit auch seine demokratischen Rechte als Kommunalpolitiker und Kandidat für den Rat von Gelsenkirchen.

Schluss mit den Repressionen gegen Christian Link und die Bergarbeiterbewegung Kumpel für AUF! Die RAG darf mit ihrer Unterdrückungspolitik nicht durchkommen.