Der Skandal: der Bewegungsradius von gehbehinderten Menschen mit E-Scootern wird erheblich eingeschränkt durch Verbote zur Mitnahme der E-Scooter und ihren Fahrern. Unsere Forderung von AUF Gelsenkirchen: Die Mitnahme von ihnen in öffentlichen Verkehrsmitteln muss bestehen bleiben. Die Resolution des Landesbehindertenbeauftragten Norbert Killewald muss umgesetzt werden.

Bewegung- Mobilität- ein wichtiges Thema für viele Menschen, die in Gelsenkirchen, aber auch landesweit für Menschen, die ihren E-Scooter nutzen müssen aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen. In NRW betrifft dies ca. 30000 Menschen.

Im Beirat für Behinderte , der am 20.1.15 tagte , stand das Beförderungsverbot auf der Tagesordnungspunkt. Dagmar Brettschneider, sachkundige Bürgerin für AUF, ist entsetzt: Ohne Vorlage zur Vorbereitung des Themas der Beiratsmitglieder wurde Vertretern der Bogestra und der Vestischen Raum gegeben, ihr Verbot zur Beförderung von Menschen mit E-Scootern zu begründen – aus Sicherheitsgründen.

Hatte am 23.12.2014 Udo Brückner, Ratsherr und Vorsitzender des Beirats, noch in einem WAZ Artikel angekündigt, Klarheit hinsichtlich des Gutachtens zum Verbot zu schaffen, war davon im Ergebnis nicht viel geblieben. Selbst die vom Landesbehindertenbeirat NRW beschlossene Resolution lag keinem Mitglied vor, die zurecht fordert: die Mitnahme von E-Scootern , die als anerkannte Hilfsmittel genutzt werden, ist sicher zu stellen! Während den Sicherheitsargumenten die meisten Mitglieder folgten in der Diskussion, warf AUF und Piraten eine wichtige grundsätzliche Frage auf: ein Beirat ist nicht nur zur Information bzw. Diskussion da, sondern hat die Aufgabe, die besonderen Bedürfnisse aller Behinderten für Inclusion und Barrierefreiheit zu beraten und entsprechende Vorschläge und Öffentlichkeitsarbeit zu machen- gestützt auf die Behindertenverbände und deren wichtige Erfahrungen.

Sollte der Beschluss der Verkehrsbetriebe mit einem Gutachten nur verständnisvoll zur Kenntnis gegeben werden? Diesen Eindruck gewann Frau Brettschneider , denn keiner der Anwesenden unterstützte den Vorschlag , gemeinsam die Resolution des Landesbehindertenbeauftragten zu unterstützen. Darin heißt es u.a.:

Zitat:

    die Mitnahme von E-Scootern, die als anerkannte Hilfsmittel genutzt werden, ist im ÖPNV sicherzustellen

    Die Verkehrsunternehmen sollen die Mitnahme der E-Scooter im ÖPVN sofort wieder ermöglichen.

    Und: Die Landesregierung wird gebeten, die Zuwendungen des Bundes und des Landes an die Anforderungen der Mobilitätsgarantie bei Nutzung von anerkannten Hilfsmitteln zu binden.

In den Aufsichtsräten der öffentlichen Verkehrsbetriebe haben kommunale Vertreter Verantwortung zu tragen - wie z.B. Herr Dupont(SPD, Ratsherr) in der Vestischen und andere. Warum wird nicht die seit Jahrzenten verbesserte Scooterlandschaft ernst genommen und technische Hilfsmittel zum Thema Inclusion- Barrierefreiheit für den öffentlichen Bereich sicher erforscht und angewendet? Heute ist das wissenschaftlich und technisch alles längst möglich , aber selbst ein Gespräch mit den Herstellern wurde bisher nicht von den öffentlichen Verkehrsbetrieben geführt.

Das Fazit von Frau Brettschneider: “ Sofortige weitere Mitnahme der E-Scooter Fahrer und Umrüstung des öffentlichen Verkehrs und Beratung mit den Herstellern dazu, vor allem aber mehr Ernsthaftigkeit in der Vorbereitung solcher Sitzungen für die vielen Menschen, denen das Leben in der Kommune, ihr Alltag, erschwert wird. Frau Brettschneider:” Ich hoffe, dass viele Betroffene sich zum Protest zusammenschließen und so lange nicht Ruhe geben, bis das Verbot vom Tisch ist. Mit der Unterstützung von AUF Gelsenkirchen können sie rechnen.”