Untersuchung und Bürgerversammlung

Sehr geehrter Herr Osterholt, sehr geehrte Damen und Herren im Regierungspräsidium!
Sehr geehrter Herr Baranowski!
Sehr geehrter Herr Osadnik, sehr geehrter Herr Dr. Müller!

Am vergangenen Wochenende ereignete sich im BP-Werk GE-Scholven ein extremer Störfall, der die Bevölkerung in den anliegenden Stadtteilen und auch in weiterer Umgebung berechtigt in große Besorgnis versetzte. Tatsächlich ging von diesem Störfall eine große Gefahr und Gesundheitsgefährdung aus.
Bis heute informiert das verantwortliche Unternehmen die Öffentlichkeit über das ganze Ausmaß des Vorfalls nur scheibchenweise. Der Berichterstattung der örtlichen Presse aufgrund dieser Verlautbarungen ist inzwischen zu entnehmen, dass die Ursache in einem Ausfall der Stromversorgung v.a. durch ein E.on-Umspannwerk liegt – eine Situation, die eigentlich unter allen Umständen ausgeschlossen, d.h. durch verschiedene Notsicherungen verhindert werden müsste.
Darüber hinaus kam es bei der Abfackelung jedoch zur extrem gesundheitsgefährdenden Verbrennung von Benzin- und Dieselprodukten, zumal anfangs die Temperaturen viel zu niedrig waren, was zu besonders vielen Rückständen im abgefackelten Gas führt.
Daraus folgt unseres Erachtens die Notwendigkeit, den ganzen Vorgang sofort unter der Regie der Kontrollbehörde – hier wohl das Regierungspräsidium - zu untersuchen.

Es stellen sich dringende Fragen, die die Verantwortlichen von BP und E.on gegenüber der Bevölkerung in einer möglichst zeitnah durchzuführenden Bürgerversammlung beantworten sollten.

Folgende Fragen erscheinen uns vordringlich:

  • Wie kann es sein, dass bereits ein kurzzeitiger Ausfall eines Umspannwerks einen derart gefährlichen Störfall in einer chemischen Großanlagen auslösen kann? Inwiefern ist die Notfallversorgung überhaupt sicher gestellt?
  • Welche Mengen an Emissionen und welche Verbrennungsprodukte sind in dem tagelangen Prozess der Notabfackelung frei geworden?
  • Wie ist die Gefährdung der Bevölkerung zu beurteilen?
  • Welchen Anteil haben die Abfackelungen überhaupt an den gesamten Emissionen der Stadt?
  • Wie groß war bei diesem Störfall die Gefahr einer unkontrollierten Explosion von Teilen der Anlage?
  • Mit welchem Recht kann sich die BP bei diesem extremen Schadensereignis auf ihr „Betriebsgeheimnis“ berufen?

Auf Grund der aktuellen großen Beunruhigung in der Bevölkerung halten wir es für unbedingt erforderlich, die Öffentlichkeit noch vor dem regulären Termin des Umweltausschusses am 5. Mai zu informieren.

Zu dieser Sitzung sollte auch die Bezirksvertretung Nord eingeladen werden.

Hochachtungsvoll

Monika Gärtner Engel
Jan Sprecht
Dr. W. Mast