Inzwischen ist es auch aktenkundig: Das Ermittlungsverfahren gegen Monika Gärtner-Engel wurde am 28.10.2015 eingestellt – ohne Auflagen!

Zur Erinnerung: Monika Gärtner-Engel war mit vielen weiteren Antifaschisten am 1. Mai gegen die „Rechten“ in Gelsenkirchen aktiv geworden. Im Verlauf der Proteste hatte sie die Moderation der spontanen Demonstrationen und Straßenblockade übernommen. Die „Rechten“ mussten ihren geplanten Aufmarsch kläglich abbrechen, weil sie aufgrund der Straßenblockade eines starken Gelsenkirchener Bündnisses gegen Krieg und Faschismus und vieler Anwohner nicht durchkamen. Die Provokation, ausgerechnet am 1. Mai durch Rotthausen und an der Wirkungsstätte Pfarrer Käsemanns und des antifaschistischen Festes auf dem Ernst-Käsemann-Platz vorbei zu marschieren, wurde ein Rohrkrepierer!

Doch was geschah dann?

Das Polizeipräsidium Wupptertal stellte eine Strafanzeige mit „Tatverdächtiger“ Monika Gärtner-Engel. Die Beschuldigte habe „fortwährend mittels Mikrofon und
Lautsprecher zu den anderen Demonstrationsteilnehmern“ gesprochen und „somit die verbotene Versammlung maßgeblich“ gesteuert. Der Vorwurf, der geradezu als höchstes Lob angesehen werden kann, war, dass es „durch eine Personengruppe zu einer Sitzblockade kam mit dem Zweck, einen geplanten Aufzug einer Gegendemonstration zu verhindern.“ Man muss wissen, dass laut Versammlungsgesetz § 21 auf die „Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge
zu verhindern (….) Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe droht.“

Postwendend ermittelte die Staatsanwaltschaft – jedoch bereits etwas abgemildert - mit dem „Tatvorwurf“: „Durchführung verbotener/nicht angemeldeter
Veranstaltungen.“ Laut § 26 des Versammlungsgesetz stehen darauf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

In der Folge entstand in Gelsenkirchen eine breite Solidarität gegen das Ermittlungsverfahren, viele persönliche Briefe und Zusagen der Unterstützung, Geldspenden für die Begleichung von Kosten mit der klaren Positionierung, dass eher gegen die Partei die "Rechte" vorgegangen werden müsste, anstatt gegen
AntifaschistInnen.

Nächster Akt:

Die Staatsanwaltschaft ruderte nach intensiver Argumentation von Monika Gärtner-Engel und ihrem Anwalt, wohl aber auch aufgrund der breiten Solidarität zurück. Sie schrieb am 12. 10.2015 an Rechtsanwalt Frank Jasenski: „Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist Ihre Mandantin eines Vergehens nach §26 VersammlG (Versammlungsgesetz) hinreichend verdächtig. Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen, und Ihrer Mandantin aufzugeben, als Auflage einen Geldbetrag von 300, 00 Euro innerhalb einer Frist von drei Monaten (….) zu zahlen.“ (Schreiben der Staatsanwaltschaft 07.10.2015).

„Das wäre ja noch schöner, auch noch für antifaschistische Aktivitäten bezahlen zu müssen! Außerdem käme die Zahlung einem Schuldeingeständnis
gleich,“ empörte sich Gärtner-Engel. Sie lehnte die Auflagen ab. Keinen Monat später teilte die Staatsanwaltschaft Essen am 05.11.16 mit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Von Auflagen, Ergebnissen der Ermittlung usw. war nun keine Rede mehr. Im Wiederholungsfalle sei aber nicht mit einer erneuten Einstellung zu rechnen. Dieser Zeigefinger musste wohl sein, um nicht ganz das Gesicht zu verlieren.

Gärtner-Engel: „Das ist der zweite Punktsieg nach unserem erfolgreichen 1. Mai. Es ist nicht zuletzt ein toller Erfolg der breiten Solidarität. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken. Diese Solidarität beweist, dass niemand, der wegen antifaschistischen Engagements kriminalisiert werden soll, allein steht, sondern jede/r Rückenstärkung bekommt“, bedankt sich die Stadträtin bei ihren MitstreiterInnen.