Die Diskussion um die Wohnsitzauflage wird aktuell mit Argumenten befeuert, als hätte die Stadtverwaltung keine alternative Wahl in der Umsetzung. So ist auch in der WAZ vom 2.9.2016 Oberbürgermeister Frank Baranowski zitiert, Gelsenkirchen handle „nach den Vorgaben des Gesetzes“.

„Dieser Auslegung und diesen Argumenten widerspricht AUF Gelsenkirchen entschieden!“ so Manuela Reichmann, AUF Vorstandssprecherin.

„Fakt ist, das Integrationsgesetz mit dem § 12 a AufenthG wurde aktualisiert und ist zum 6.8.2016 in Kraft getreten. Aber es gibt keine Verpflichtung so wie in Gelsenkirchen vorzugehen. Die Stadt hat hier durchaus Handlungsspielraum und ist keineswegs zur rückwirkenden Anwendung gezwungen, die hart in der Kritik steht, u.a. vom Flüchtlingsrat NRW und Pro Asyl. Wir brauchen den Blick nicht weit richten. Essen und Gladbeck machen vor, dass es auch anders geht. Wäre das Ganze gesetzlich vorgeschrieben hätten diese Städte gar nicht den Spielraum gehabt, Flüchtlingen den Aufenthalt zu gewähren, die vor dem 6.8.2016 in diese Städte gekommen sind.“

AUF hat von Anfang an entsprechend klar Position bezogen – und steht auch im Gegenwind entschieden zu seinen Forderungen.
Menschen, die in Gelsenkirchen nach verzweifelter Flucht gerade wieder zur Ruhe kommen und ihre Kinder, die einen normalen Schulalltag wahrnehmen, sollten nicht wieder durch die BRD geschickt werden.

Für den Ausschuss für Soziales und Arbeit am 14.9.2016 hat Ulja Serway als sachkundige Einwohnerin folgenden Antrag gestellt:

„Die Stadt Gelsenkirchen folgt dem Verfahren anderer Kommunen wie Bochum, Duisburg, Essen und Gladbeck und sichert allen bis zum 6. August 2016 nach Gelsenkirchen gekommenen anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern das Aufenthaltsrecht zu.“

AUF ist gespannt, wie der Ausschuss sich dazu verhält!