Als Stadtverordnete von AUF stimmte ich klar gegen die Rüge für Dr. Haertel.

Bekanntlich sind Dr. Haertel und ich im Rat der Stadt stets harte Kontrahenten. Wiederholt hat er mich der unzulässigen Veröffentlichung vertraulicher Infos bezichtigt - Stichwort Hans-Sachs-Haus oder Giftmüll unter Tage. Die Rüge also Anlass zur Schadenfreude? Nein, ich habe entschieden gegen diese Rüge gestimmt! Sie ist politisch unakzeptabel und juristisch keineswegs so eindeutig, wie die Vorlage der Stadtverwaltung nahelegt. Vertraulichkeit in Sitzungen ist angebracht im Sinne des Datenschutzes bei Personalentscheidungen u.ä. Keinesfalls angebracht ist aber der Schutz politischer Entscheidungen von Stadtverordneten vor der Öffentlichkeit. Diese hat ein Recht zu wissen, wie Stadtverordnete sich positionieren - erst recht, wenn es eine Diskrepanz zwischen öffentlichen Äußerungen und Positionierung hinter verschlossenen Türen gibt.

Juristisch ahndet das Strafgesetzbuch Geheimnisverrat von Amtsträgern. Doch das BGH hat geklärt, dass Kommunalpolitiker nicht als Amtsträger zu gelten haben. Wenn Gerichte ganz formell ohne Bezug zum Inhalt und Gegenstand der Thematik jede Äußerung im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung zur Geheimsache erklären, dann ist diese Rechtssprechung kritikwürdig. Wo bleibt die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger? Im Prinzip kann damit jede politische Schweinerei zur geheimen Verschlusssache gemacht werden! Meiner Meinung (und Praxis) nach sind Stadtverordnete rechenschaftspflichtig gegenüber der Bevölkerung, erst recht bei brisanten Themen!

Mit freundlichen Grüßen
Monika Gärtner-Engel