170701 Schwimmbad

Einen ersten großen Erfolg erreichte AUF Gelsenkirchen mit Hilfe des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gegen eine penetrante Verzögerungstaktik der Stadt bzw. der Stadtwerke: Seit Monaten versucht Monika Gärtner-Engel für AUF Gelsenkirchen ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf Akteneinsicht in den Vertrag mit der DSK aus den 1990er Jahren durchzusetzen.

In diesem Vertrag war vereinbart worden, dass die DSK von ihrer Pflicht zur Behebung der Bergschäden entbunden wird gegen eine Zahlung in unbekannter Höhe und mit unbekannter Verwendung. Außerdem ging es um den „Sponsoringvertrag“ der ELE mit der GEW. Beide Verträge sind bedeutsam angesichts der Tatsache, dass für den Erhalt der Bäderlandschaft angeblich zu wenig Geld da ist.

Über Monate war die Akteneinsicht mit fadenscheinigen Argumenten unmöglich gemacht/verweigert worden: Die Verträge seien nicht auffindbar; Akteneinsicht sei nicht möglich, weil es sich um kein Vertragswerk handelt, an dem die Stadt beteiligt ist usw.

Gerade letzteres ist ein Witz angesichts der Tatsache, dass es sich um eine 100-prozentige Tochter der Stadt handelt!

Der politisch brisanteste Punkt war allerdings die Offenbarung der Tatsache, dass es sich bei dem Vertrag mit der DSK um einen Geheimvertrag handelt, der offensichtlich zudem von keinem städtischen Gremium (Rat, Hauptausschuss…) beschlossen/legitimiert wurde.

Erst nachdem AUF Gelsenkirchen im Juni beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige Anordnung erbat, kommt – wenn auch weiterhin zäh – Bewegung in die Sache.

Zunächst meinte die Stadt Gelsenkirchen, auch die vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme nicht einhalten zu müssen, sondern überschritt sie um Wochen. Als das Gericht dies nicht zuließ kam auf einmal die erste überraschende Wende: der Vertrag zwischen ELE und GEW liegt nunmehr vor und es kann so ab sofort Akteneinsicht genommen werden.

Abgesehen vom „Auffinden“ des Vertrages ist das besonders bedeutsam, weil damit das Recht auf Akteneinsicht auch in die Verträge der Töchter anerkannt wird.

Weiterhin verschwunden bleibt der Vertrag mit der DSK. Das ist zusätzlich brisant, weil es eine Aufbewahrungspflicht für solche Verträge von 30 Jahren gibt. Hier hatte die Stadt noch einen peinlichen Taschenspielertrick versucht, indem sie im Schriftwechsel auf einmal von Verträgen aus den 1980er Jahren sprach – obwohl sie selbst vorher dokumentiert hatte, dass sie aus den 1990er Jahren stammen. Ein Vertrag aus den 1980er Jahren wäre nämlich nicht mehr aufbewahrungspflichtig! Ist er aber – und so wird nun „weiter gesucht“.

Auch diese gestern erfolgte vage Zusicherung kann nur als weitere Verzögerungstaktik der Stadt gewertet werden. Immerhin soll in der nächsten Woche im Hauptausschuss die Vorbereitung für die endgültige Entscheidung über die Bäderlandschaft in der Ratssitzung am 13. Juli getroffen werden.

Dafür, so Monika Gärtner-Engel, Stadtverordnete für AUF Gelsenkirchen hat die Sache einige Relevanz:

„Im Zweifelsfall könnte die Dimension der Auseinandersetzung so weit gehen, dass der damalige Vertrag als rechtswidrig eingestuft werden könnte und damit die heutige RAG verantwortlich für die Behebung der Bergschäden im Sportparadies ist. Das wäre von immenser Bedeutung für das angeblich unüberwindbare Finanzierungsproblem im Erhalt der Bäderlandschaft.“

Zur Erinnerung: Gärtner-Engel hatte für AUF Gelsenkirchen schon einmal Licht in das Dunkel gebracht. Damals ging es um das Hans-Sachs-Haus, wo Gärtner-Engel nach akribischer Akteneinsicht nachgewiesen hatte, dass Millionen Euro am Rat vorbei in die Taschen des Investors geflossen waren.

Auch diese Erkenntnis hatte die Stadt – damals mit dem Versuch einer einstweiligen Anordnung gegen Gärtner-Engel – zu unterbinden versucht. Damals wie heute erfolglos.
Der Krimi geht weiter.