jan specht web2Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt die Zulässigkeit von Dieselfahrverboten auch für Gelsenkirchen. Das Kartell der Autokonzerne hat gemeinsam mit der Bundesregierung über Jahre wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Stickoxid- und Feinstaub-Belastung aus Profitgründen abgelehnt. Zu wirksamen Maßnahmen, die AUF Gelsenkirchen vehement gefordert hat, gehören:
1. Umrüstung auf SCR-Katalysatoren auf Kosten der verursachenden Autokonzerne
2. Einführung eines kostenlosen öffentlichen Personennahverkehrs
Darüber hinaus hat AUF Gelsenkirchen gefordert, eine Klage der Stadt gegen die offenbar unbelehrbare Automafia zu prüfen. All die Vorschläge wurden entweder belächelt, ignoriert oder ritualhaft abgeschmettert - allen voran von der Gelsenkirchener kleinen GroKo aus SPD und CDU.

Fahrverbote treffen in erster Linie die Leute mit weniger Geld, die sich kein neues Fahrzeug leisten können oder auch Handwerker. Ein riesiger bürokratischer Aufwand muss dafür betrieben werden. Jan Specht, sachkundiger Einwohner für AUF Gelsenkirchen im Umweltausschuss hält Fahrverbote notfalls für unvermeidbar: "Ich bin selbst Betroffener des VW-Betrugs, jedoch erscheint mir aufgrund der Blockade von Autokonzernen und Verkehrsministerium kaum eine andere Möglichkeit, um umgehend die Stickoxidwerte deutlich zu senken. Gelsenkirchen darf Fahrverbote nur einführen, wenn sich die Stadt zugleich massiv einsetzt für erstens eine SCR-Katalysator-Nachrüstung auf Kosten der Autokonzerne, zweitens eine Entschädigung der Betroffenen für den erheblichen Wertverlust und drittens einen kostenlosen öffentlichen Personennahverkehr, zunächst für die Betroffenen."