Erneut hat die Stadt Gelsenkirchen gegen eine völlig berechtigte und vor allem moralisch legitime Klage gewonnen. So hat das Oberlandesgericht Hamm die Entschädigung wegen des Bauchaos auf der Horsterstraße abgelehnt und der Klägerin verschiedene Fehler bzw. Eigenverschulden unterstellt: Ihr Geschäftsbetrieb habe sowieso keine Aussicht auf Erfolg gehabt und sie hätte von Anfang an gegen die Sperrung der Horsterstraße klagen müssen, was sie nicht getan habe. Da kommt also jemand sozusagen der Stadt entgegen im guten Glauben, dass nach ein paar Monaten die Sperrung vorbei ist – das ganze Chaos dauert zwei Jahre und dann ist sie selbst schuld für ihr Entgegenkommen und wird bestraft für ihr Entgegenkommen!

Ein solcher „Sieg“ der Stadt ist vergleichbar denen zur immer noch durchgezogenen Nutzungsuntersagung für den Kultursaal Horster Mitte. Zuletzt hatten Stadt und zuständiges Gericht sogar die Nutzung von Klos untersagt, weil es sich dabei in Verbindung mit einer Veranstaltung um eine Versammlung handle und Gefahr für Leib und Leben bestehe! Dabei war es gerade umgekehrt…

Doch all das sind Pyrrhussiege für die Stadt. Allein beim Unterschriftensammeln und im Gespräch mit den Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchenern wird deutlich, wie sauer fast jeder ist, der Erfahrungen mit dem Bauamt der Stadt Gelsenkirchen hat. Verzögerungen, schlechte Zusammenarbeit, endlose Dauer von Vorgängen usw. usw. Vieles davon ist der massiven Personalnot geschuldet, zu der die Stadt durch die rigorosen auferlegten Sparmaßnahmen gezwungen ist. Doch das zwingt noch keinen Amtsschimmel zum Wiehern! Jedenfalls soll sich keiner bei solchen Vorgängen mehr über die Vertrauenskrise zwischen der Masse der Bevölkerung und den staatlichen Institutionen beschweren.