Um demokratische Rechte von Stadtverordneten und um das Überschreiten polizeilicher Befugnisse geht es bei einem Prozess im Verwaltungsgericht am 28.Februar. Vor drei Jahren erhielt die AUF-Ratsfrau von der Polizei einen Platzverweis und wurde von den Polizisten rüde behandelt.

Der Anlass: Sie hatte sich vor Ort ein Bild gemacht über die damals unwürdige Situation am Ausländeramt und dies öffentlich kritisiert. AUF sieht in diesem Vorgehen eine demokratische Einschränkung und Polizeiwillkür und hat Klage erhoben. Diese richtet sich gegen die Polizeipräsidentin, die sich hinter das Auftreten der Polizeibeamten gestellt hat. Der Prozess findet am 28.2. im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen statt, Bahnhofsvorplatz 3 um 9.45 Uhr. Ab 8.45 Uhr ist vor dem Gebäude eine Kundgebung mit offenem Mikophon.