Die Bürgerinitiative (BI) der Anwohner der Firma Friedberg in Rotthausen reichte zur Sitzung der zur Bezirksversammlung Süd am 5. Mai 2020 eine Bürgerbeschwerde ein.
Die BI erhielt Rederecht und Heidemarie Reske legte als Sprecherin dar: über 90 Familien haben durch Ihre Unterschriften bekundet, dass sie nicht bereit sind, die Beeinträchtigung ihrer Wohnsituation durch die Lärm-, Geruchs- und Verkehrssituation der Firma Friedberg hinzunehmen. Kleine Änderungen durch die Firma seit der Beschwerde der BI im August 2019 lösen nicht das Problem der Minderung der Wohnqualität. Diese entstand mit der Ausdehnung der Firma seit etwa 2 Jahren und dem Umbau ihrer Logistik. Dies führte zu einer qualitativen Verschlechterung der Lebens- und Wohnsituation der Anwohner. Frau Reske verdeutlichte das am Beispiel der Gärten der Saarbrückerstraße, die dadurch eine Gefährdung für spielende Kinderspiele werden – erst recht in Corona-Zeiten.

OB Herrn Baranowski vertröstete in einem Brief die Anwohner: Bei einer solchen „Gemengelage“ von Firma und Anwohner sei eben eine „gegenseitige Rücksichtnahme“ erforderlich. Dazu die BI: „Inwiefern nimmt denn die Firma Friedberg auf die Anwohner Rücksicht? Und wo hat denn die Firma Friedberg auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen? Wird sie durch unser Wohnen belästigt? Das ist doch nicht ernsthaft! Nicht die Anwohner haben diesen Konflikt herbeigeführt!“ Abschließend stellte Frau Reske klar, dass die BI den Produktionsstandort nicht überhaupt in Frage, aber verlangt, dass sie hier lebenswerte Zustände haben!

Es folgte ein endloser Beitrag der Verwaltung/Umweltabteilung, der das bisherige Vorgehen von Verwaltung und Friedberg als „alles rechtens und in Ordnung“ rechtfertigen sollte.
Willi Mast betonte für AUF die Berechtigung des Protests und kritisierte die Verwaltung mit ihrer Rechtfertigungsstrategie. Ebenso die Fa. Friedberg, die über die Interessen der Bürger hinweggeht und die Logistik grundlegend verändert und ausgeweitet hat - mit entsprechenden Konsequenzen. Ebenso dass die Verwaltung seit Monaten eine Akteneinsicht trotz entsprechender gesetzlicher Regelung verweigert mit Verweis auf die Geschäftsinteressen der Firma. Der Charakter der Firma entspricht mit Härterei und entsprechenden Emissionen durchaus nicht einem Wohnmischgebiet, so wie es in dem Brief des OB fälschlich beschrieben wird.

Am Ende orientierten alle etablierten Parteien auf einen „fairen Interessensausgleich am runden Tisch. Diesen Weg hat die BI allerdings seit 9 Monaten vergeblich versucht. Eine juristische Auseinandersetzung und weitere Aktivitäten erscheint aus Sicht der BI unausweichlich. Es war ein Punktsieg für die BI und auch für AUF.