Das überparteiliche Kommunalwahlbündnis AUF Gelsenkirchen hat am 12. August zusammen mit den kommunalen Wahlbündnissen AUF Witten, NV AUF geht's Neukirchen-Vluyn und BergAUF Bergkamen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen erhoben (Az.: 20 K 4760/20) und Eilantrag (Az.;20 L 1580/20) gestellt. Der Grund dafür ist die Nennung der Kommunalwahlbündnisse im Verfassungsschutzbericht 2019. Die kommunalen Wahlbündnisse fordern die Streichung der haltlosen Unterstellungen im Verfassungsschutzbericht, der im Juni 2020 veröffentlicht wurde.
Dazu Jan Specht, Stadtverordneter von AUF Gelsenkirchen und Spitzenkandidat von AUF zur Kommunalwahl: „Es ist besonders diffamierend, dass wir im Verfassungsschutzbericht 2019 im Index unmittelbar nach der islamistisch verbrämten faschistischen Terrorganisation Al-Qaida genannt werden. Es ist eine massive Diffamierung und Wahlbehinderung, die wir uns nicht gefallen lassen können. Unter anderem erfolgt auch deshalb die Klage.“
Zum Vorwurf des Verfassungsschutzberichts und von NRW-Innenminister Herbert Reul, die unterschiedlichen Wahlbündnisse mit dem Kürzel AUF seien ein „struktureller Unterbau“ der MLPD erklärt Jan Specht weiter:
„Das ist nun wirklich Blödsinn. Es ist bekannt, dass wir Marxisten-Leninisten nicht ausgrenzen und uns auch von niemandem dazudrängen lassen. Nur Faschisten, Nationalisten und religiöse Fanatiker sind bei uns ausgeschlossen. Marxisten-Leninisten arbeiten bei uns gleichberechtigt auf Augenhöhe mit. Sie sind als solche bekannt und auch beliebt und geschätzt. Zu behaupten, dass MLPD-Mitglieder quasi unerkannt bei AUF als ‚U-Boot‘ agieren, zeugt von der Arroganz gegenüber den Mitgliedern von AUF, die in keiner oder in einer anderen Partei sind. Ebenso gegenüber den MLPD-Mitgliedern, die ihre Weltanschauung nicht verstecken.  Anstatt überparteiliche Kommunalwahlbündnisse zu diffamieren, sollte der Verfassungsschutz lieber seine eigenen Verstrickungen mitultrareaktionären, faschistoiden und faschistischen Personen undOrganisationen überprüfen. Von ihm geht eine Gefahr für die Demokratie aus, und nicht von den überparteilichen Kommunalwahlbündnissen.“