"Ist auch alles vergänglich auf dieser Erde, die Erinnerung an einen lieben Menschen ist unsterblich und gibt uns Trost und Kraft." 
Rechtsanwalt Günter Keller ist  am 23.07.2014 gestorben. Die Beerdigung fand gestern auf den Ückendorfer Südfriedhof statt. Wir trauen um unser Gründungsmitglied Günter Keller. Vielen ist Günter auch als guter und kämpferischer Rechtsanwalt aus zahlreichen Arbeitskämpfen bekannt. Er war uns nicht nur rechtlicher Berater, sondern auch Kritiker und Freund.
Unser Mitgefühl gilt auch seiner Familie. Eine Gedenkfeier ist in Planung und wird rechtzeitig bekannt gegeben.
 
AUF-Vorstandssprecherteam

Wie wählt man per Briefwahl und hilft anderen dabei: Ein Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen kann bis zum 23. Mai 2014, 18.00 Uhr, in einer der beiden Wahlscheinstellen gestellt werden. Wenn man den Antragpersönlich stellt, kann man unmittelbar in den Wahlscheinstellen direkt wählen.

Wahlzeitung2014
Mit analogem Wahlomat dem "AUF-Faktenckeck":

Steh auf wenn du was ändern willst, ist der Titel der „Wahlzeitung“ und das Motto in unseren Wahlkampf. Die Zeitung erscheint in einer Auflage von 70.000 wird von unseren Mitgliedern an Gelsenkirchener und Gelsenkirchenerinnen kostenlos verteilt.
Stimmt die Meldung von der SPD  von bescheidenen Aufbau der Arbeitsplätze wirklich? Warum beteiligen sich Großkonzerne nicht mehr angemessen an Steueraufkommen? Die Themenvielfalt ist groß.
Noch nie gab es so viele kleine Parteien zur Kommunalwahl.  Wie soll man da  sich da auskennen? Hier hilft der „AUF Faktencheck Parteien zur Kommunalwahl“. Wir bewerten, kurz, fair, aber pointiert unsere Konkurrenten, damit Sie durchblicken. Dabei war es zunächst gar nicht so einfach, die Zeitung unter die Leute zu bringen.Unser Auslieferer hatte uns leider versetzt. Wir haben die Zeitung dann selber persönlich abgeholt und unter die ersten Leser gebracht. Hier geht es weiter zur Bildergalerie, nach dem Weiterlesen link...

 gegenrechtsmoni_familieMonika Gärtner-Engel ist 1952 geboren, Mutter von drei erwachsenen Töchtern und gelernte Diplom-Pädagogin. Seit 15 Jahren ist sie für AUF Gelsenkirchen im Stadtrat. Bevor sie in den Stadtrat einzog, sagten viele zu ihr: Ihr habt zwar gute Grundsätze – aber wenn ihr erst mal drin seid, dann werdet ihr genauso wie die anderen. Monika Gärtner-Engel ist der lebendige Gegenbeweis! Bei AUF Gelsenkirchen stimmen Wort und Tat nachhaltig überein. Und das sieht so aus:

 

 moni hsh15 Jahre stark geworden im Gegenwind:
Bereits in ihrer ersten Ratssitzung 1999 eröffnete der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Schulte sein oberstes Ziel: AUF Gelsenkirchen wieder aus dem Rat zu jagen. Das ging kräftig schief! Seitdem mobbten die Fraktionsspitzen von CDU, SPD und Grüne sie um die Wette. Je mehr Monika Gärtner-Engel – wie beim Hans-Sachs-Haus oder bei Cross Border- Leasing – in Zusammenarbeit mit vielen Bürgerinnen und Bürger zum Nerv der Skandale vordrang, die Machenschaften im Hintergrund aufdeckte und die Rechenschaft der Verantwortlichen forderte, desto unflätiger, unverschämter und unsachlicher war die Reaktion. Mehrfach wurde von der Verwaltungsspitze der Stadt versucht, sie auf Kosten der Steuerzahler per Gericht zum Schweigen zu bringen. Jedes Mal musste die Stadt sich vom Gericht ihre undemokratischen Methoden bescheinigen lassen!

 

 moni reporter15 Jahre fundierte und kompetente Sachkenntnis:
Monika Gärtner-Engels Positionen haben Hand und Fuß. Die notwendige Sachkenntnis erarbeitet sie sich gemeinsam mit ihren Mitstreitern in AUF Gelsenkirchen, mit vielen Gelsenkirchenern sowie Spezialisten aller Fachrichtungen. Dabei hat sie keine Scheu vor „großen Tieren“ und legt sich – wie in Sachen Hans-Sachs-Haus – auch mit Konzernen wie Heitkamp oder der Deutschen Bank an. Der Sache auf den Grund gehen, Durchblick erkämpfen, die gewonnenen Erkenntnisse allen zur Verfügung stellen – und dann: trotz Hindernissen nicht lockerlassen, bis Licht ins Dunkel kommt!

 
moni demo
 

moni demo215 Jahre verbunden mit den Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchenern:

Mit Kompetenz und Rückgrat ist sie Sprachrohr für die kämpferische Interessenvertretung der Gelsenkirchener im Rat. Ihr Prinzip ist die Ermutigung, die eigene Sache gemeinsam und organisiert selbst in die Hand zu nehmen. Genauso engagiert wie mit Hunderten von Anträgen, Vorschlägen und streitbaren Redebeiträgen im Rat handelt sie auf der Straße: Seit 2004 hat sie mindestens 200 mal die wöchentliche Montagsdemonstration „Weg mit Hartz IV“ moderiert. Sie war eine der Initiatorinnen und Vertrauenspersonen der Bürgerbewegung „Licht in das Dunkel um das Hans- Sachs-Haus“, die im ersten Bürgerbegehren von Gelsenkirchen mit Erfolg 10.000 Unterschriften für Aufklärung über das Millionengrab sammelte.

 

moni frauen15 Jahre Blick über den Tellerrand:
Monika Gärtner-Engel ist leidenschaftliche Kommunalpolitikerin, engagiert sich aber auch für Frauenrechte, den Umweltschutz, internationale Solidarität, die Stärke der Arbeiterbewegung, die Zukunft der Jugend und eine sozialistische Alternative auf der ganzen Welt.

 

unbestechlich15 Jahre unbestechlich und uneigennützig:
Seit 15 Jahren spendet sie alle Zuwendungen, die sie persönlich aus Steuergeldern für die Ratsarbeit bekommt. Das stärkte die finanzielle Unabhängigkeit von AUF Gelsenkirchen sowie die Basis für eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung bei Prozessen gegen Ungerechtigkeiten, die Auslobung des Bürgerwettbewerbs zum Hans-Sachs-Haus oder des jährlichen Bürgerpreises der „Unerschrockenen Gelsenkirchener“. Über ihre Arbeit legt sie gegenüber den Mitgliedern von AUF Gelsenkirchen und ihren Wählern regelmäßig öffentlich Rechenschaft ab.

 

auf dem Fahrrad

15 Jahre ein ganz normaler Mensch geblieben:
Sie radelt durch den Stadtteil und fährt mit dem Bus durch Gelsenkirchen; sie freut sich (fast) alltäglich am Schwimmen, arbeitet viel und feiert mit Begeisterung.

  

moni rat15 Jahre Freude an der Arbeit, Kreativität, Bündnisfähigkeit und viele neue Freundinnen und Freunde:
So entschieden sie kämpfen kann, so viel Freude und Ideenreichtum hat sie bei der Arbeit. Sie arbeitet gern mit anderen zusammen, so z.B. die letzten viereinhalb Jahre in der Fraktion mit den damaligen Ratsvertretern der Partei DieLinke. Mit Andersdenkenden geht sie respektvoll um. Für viele ist sie politische Ansprechpartnerin ebenso wie Vertrauensperson in Alltags- und Lebensfragen. In der Zusammenarbeit bekämpft sie Resignation und Zukunftsängste – stärkt Kompetenz, Selbstbewusstsein und Solidarität aller Beteiligten. Viele neue Mitstreiter haben in der Zusammenarbeit mit ihr Durchblick und Selbstvertrauen erworben. Es macht Spaß, mit ihr zusammen zu arbeiten.


 

 

 

  • Gerd Buckler



Glückauf liebe Gelsenkirchener/in,
mein Name ist Gerd Buckler, ich bin 47 Jahre alt und wohne in Gelsenkirchen. Ich habe 1978 eine Lehre als Betriebsschlosser auf der Schachtanlage Consol 1/6 gemacht. Auf Consol 3/4 war ich dann auchbis zur Schließung als Schlosser unter Tage beschäftigt. Auch auf den anderen Schachtanlagen habe ich bis zur ihrer Schließung als Schlosser unter Tage gearbeitet. Heute arbeite ich über Tage bei der RAG in der Verwaltung.

Seid 1978 bin ich Mitglied in der IGBCE. Ich stehe für den Kampf um die Erhaltung der Arbeitsplätze im Bergbau. Für jeden vernichteten Arbeitsplatz im Bergbau fordere ich einen gleichwertigen Ersatzarbeitsplatz. Wir brauchen die heimische Steinkohle. Ich bin auch der Meinung, das der Strukturwandel in Gelsenkirchen gescheitert ist.
Die Frage der Jugend in Gelsenkirchen spielt ebenfalls eine große Rolle. Jeder Jugendliche braucht eine Lehrstelle, deswegen müssen Lehrstellen her. Die Kindergärten dürfen nicht schließen, "kein Geld" ist kein Grund. Es ist doch auch Geld für das Hans Sachs Haus da! Deswegen bin ich ein Kandidat von AUF Gelsenkirchen. Ich würde mich, liebe Gelsenkirchener/in über ihre Stimme bei den Wahlen freuen.

Glückauf
ihr Gerd Buckler

Satzung des Wahlbündnisses AUF Gelsenkirchen

 

§ 1 Zweck des Wahlbündnisses

Das Wahlbündnis stellt eine Wählergruppe im Sinne des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein Westfalen (KWahIG) dar.

Es versteht sich als den Gedanken des solidarischen Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Nationalität, des Antifaschismus und der Gleichberechtigung verpflichteter Zusammenschluß, der überparteilich und finanziell unabhängig ist.

Das Wahlbündnis wird, getragen von dem Willen, Sprachrohr der Bevölkerung zu werden, mit Wahlvorschlägen und einer Reserveliste für die Kommunalwahlen 1999 in Gelsenkirchen kandidieren. Die Beteiligung an der Kommunalwahl versteht das Wahlbündnis als Teil seines Strebens, möglichst viele Menschen dafür zu gewinnen, selbst Politik zu machen.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht bezweckt.

§ 2 Name und Sitz des Wahlbündnisses

Das Wahlbündnis trägt den Namen AUF Gelsenkirchen.

Der Sitz des Wahlbündnisses ist Gelsenkirchen.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann unabhängig von der Nationalität und unabhängig von dem Zugang zum Wahlrecht jede Gelsenkirchener Einwohnerin und jeder Gelsenkirchener Einwohner werden, die/der die Grundsätze des Wahlbündnisses anerkennt und das zwölfte Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjährigen bedarf die Mitgliedschaft der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

Zu den Pflichten eines Mitglieds gehört auch die regelmäßige Bezahlung des Mitgliedsbeitrags. Ein Mitglied ist nur dann stimmberechtigt, wenn bis Ablauf des vorausgegangenen Monats der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde. Wenn ein Mitglied 1 Jahr kein Beitrag bezahlt hat und auf ein persönliches Anschreiben und oder Besuch nicht reagiert, erlischt seine Mitgliedschaft.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der auch in Form' der Eintragung in die Mitgliederliste gestellt werden kann, und die Bestätigung durch den Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet:

  1. durch den Tod des Mitgliedes,

  2. durch den Austritt des Mitgliedes,

  3. durch den vom Vorstand ausgesprochenen Ausschluß des Mitgliedes, der nur bei das Wahlbündnis grob schädigendem Verhalten erfolgen darf und der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf.

Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.

Der Ausschluß ist dem Mitglied durch den Vorstand unverzüglich bekannt zu geben. Der Vorstand ist verpflichtet, binnen vier Wochen eine Mitgliederversammlung zum Thema des Ausschlusses einzuberufen. Zwischen der Ausschlußentscheidung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.

§ 4 Finanzen, Beiträge und Geschäftsjahr

Das Wahlbündnis finanziert seine Tätigkeit aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Erlösen aus Anlaß seiner Aktivitäten.

Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 50 Cent und ist mindestens vierteljährlich an die Kassiererin/den Kassierer zu entrichten.

Die Mittel des Wahlbündnisses dürfen ausschließlich zur Finanzierung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Das Geschäftsjahr des Wahlbündnisses läuft jeweils vom 1. April bis zum 3 1. März des folgenden Jahres, wobei das erste Geschäftsjahr am 31. März 2000 endet. Steuerrechtlich ist das Wahlbündnis verpflichtet, seine Steuererklärung für das Kalenderjahr als vom 01.01.-31.12. zu erklären.

§ 5 Organe des Wahlbündnisses

Organe des Wahlbündnisses sind:

  1. die Mitgliederversammlung,

  2. der Vorstand

  3. die Revisorinnen und Revisoren.

 

§ 6 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist höchstes Entscheidungsgremium des Wahlbündnisses.

Die Mitgliederversammlung organisiert alle wesentlichen Entscheidungsprozesse des Wahlbündnisses demokratisch, berät über die Initiativen und Vorschläge in einer sachlichen Streitkultur und trifft die wesentlichen personellen Entscheidungen des Wahlbündnisses.

Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:

  1. den Jahresbericht des Vorstandes,

  2. den Rechenschaftsbericht der Kassiererin/des Kassierers,

  3. die Entlastung des Vorstandes,

  4. die Wahl des Vorstandes des/der Kassiererinnen und der Revisorinnen und Revisoren.

Sie nimmt überdies den Revisionsbericht entgegen.

Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet mindestens einmal jährlich im Februar oder März statt. Der Vorstand entwirft den Vorschlag für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung und beruft diese durch schriftliche Einladung der Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung ein.

Der Vorstand kann jederzeit unter Angabe der Tagesordnung und unter Beachtung der vierzehntägigen Einladungsfrist weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er ist gehalten, bei Fragen in dieser Weise zu verfahren.

Der Vorstand ist zu der Einberufung einer Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn dies 10 % der Mitglieder fordern.

Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 20 % der Mitglieder anwesend sind. Wird dieser Prozentsatz nicht erreicht, so beruft der Vorstand unter erneuter Bekanntgabe der Tagesordnung bei gleichzeitiger Beachtung der vierzehntägigen Einladungsfrist eine erneute Mitgliederversammlung ein, die auch dann beschlußfähig ist, wenn weniger als 20 % der Mitglieder anwesend sind. Hierauf hat der Vorstand bei der Einladung hinzuweisen.

Die Abstimmungen erfolgen in der Regel per Handzeichen. Beantragt jedoch ein Mitglied geheime Abstimmung, so muß über die Art der Abstimmung abgestimmt und entsprechend dem Ergebnis dieser Abstimmung verfahren werden.

Bei der Beschlußfassung entscheidet die absolute Mehrheit und für den Fall, daß im ersten Abstimmungsgang eine solche nicht zustande kommt, in einem weiteren Abstimmungsgang die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

Mit absoluter Mehrheit der erschienenen Mitglieder, mindestens jedoch mit den Stimmen von 20% aller Mitglieder, ist die Mitgliederversammlung jederzeit befugt, den gesamten Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder abzuwählen und/oder neue Mitglieder in den Vorstand nachzuwählen.

Für diejenige Mitgliederversammlung, durch die die Bewerber für die Kommunalwahl gewählt und die Reihenfolge der Bewerber auf der Reserveliste festgelegt werden, gelten die besonderen Bestimmungen des KWahIG. Insbesondere haben diese Wahlen und Festlegungen in geheimer Abstimmung zu erfolgen, wobei das Stimmrecht nur solchen Mitgliedern zukommt, die am Tage der Mitgliederversammlung in Gelsenkirchen wahlberechtigt sind.

Beschlüsse, durch die die Satzung des Wahlbündnisses geändert wird, und Beschlüsse über die Auflösung des Wahlbündnisses bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und von mindestens zwei Mitgliedern des Sprecherrates zu unterzeichnen.

Für die Mitgliederversammlung, durch die die Bewerber für die Kommunalwahl und die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber auf der Reserveliste bestimmt werden, gelten hinsichtlich der Niederschrift der Mitgliederversammlung die besonderen Vorschriften des KWahIG.

 

§ 7 Der Vorstand

Der Vorstand führt die Aktivitäten und Positionierungen des Wahlbündnisses. Er legt seine Arbeit so an, dass die Mitgliedschaft umfassend in die praktische Arbeit, die Positionsbildung und die Entscheidungsprozesse einbezogen wird.

Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Beschlüsse des Wahlbündnisses und die Verwaltung des Vermögens des Wahlbündnisses.

Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und leitet sie.

Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich und unentgeltlich.

Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern und bis zu 3 Ersatzmitglieder, die von der Mitgliederversammlung getrennt nach ordentlichen Mitgliedern und Ersatzmitglieder für jeweils ein Jahr gewählt werden.

Die Mitglieder sind aufgerufen, bei der Wahl des Vorstandes darauf zu achten, daß Frauen und Männer, ältere und jüngere Mitglieder, Deutsche und Einwanderinnen/Einwanderer sowie Vertreter unterschiedlicher politischer Richtungen angemessen in dem Vorstand vertreten sind.

Der Vorstand trifft sich mindestens einmal monatlich uns soll in einem Protokollbuch, das jeweils zu Beginn der Vorstandssitzung vorgelegt wird, alle wesentlichen Beschlüsse festhalten..

Der Vorstand ist verpflichtet die Bezirke umgehend über die wesentlichen Beschlüsse zu informieren, ihre Umsetzung zu begleiten und auszuwerten, den Bezirken notwendige Hilfestellung zu geben, den Erfahrungsaustausch unter den Bezirken zu führen und zu organisieren.

Der Vorstand ist verpflichtet, in alle namens des Wahlbündnisses abzuschließenden Rechtsgeschäfte die Bestimmung aufzunehmen, daß die Mitglieder des Wahlbündnisses nur mit dem Vereinsvermögen haften.

Der Vorstand wählt aus seinen Reihen drei Sprecherinnen/Sprecher, die die Vertretung nach außen wahrnehmen, gleichberechtigt sind und innerhalb des Vorstandes keine Sonderrechte genießen. Rechtsgeschäfte des Wahlbündnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschriftsleistung durch mindestens zwei Sprecherinnen/Sprecher. Der Abschluß von Rechtsgeschäften, durch die das Wahlbündnis Verpflichtungen in Höhe von mehr als 500 € eingeht, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Vorstand.

Die Kassiererin/der Kassierer legt auf der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht vor.

Die Kassiererin/der Kassierer ist gegenüber den Revisorinnen/Revisoren auf deren Anforderung zu jederzeitigen Offenlegung sämtlicher Finanzangelegenheiten verpflichtet.

Scheiden Mitglieder des Vorstandes aus dem Vorstande aus, so ist der Vorstand verpflichtet, an der Stelle der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge ihres Wahlergebnisses in den Vorstand gleichberechtigt aufzunehmen, soweit diese zum Nachrücken in den Vorstand bereit sind.

 

§ 7a Die Bezirke

Die Bezirke sind eine Zwischenebene zwischen Vorstand und Mitglieder, um in allen Stadtbezirken eine konkrete Arbeit zu entwickeln, präsent und ansprechbar zu sein, kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, die Mitglieder umfassend in die praktische Arbeit, die Positionierung und den Entscheidungsprozessen Vorort einzubeziehen sowie ihre Initiative bestmöglich zu entfalten.

Sie gliedern sich in die Bezirksversammlungen und in Bezirksteams.

Die Bezirksversammlung organisiert alle wesentlichen Entscheidungsprozesse des Bündnisses im Bezirk auf Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und des Vorstands und legt dazu die Kleinarbeit im Bezirk fest. Die Beschlüsse der Bezirksversammlung sind Grundlage der Arbeit des Bezirksteams. Darüber informieren sie den Vorstand zeitnah.

Das Bezirksteams bestehen aus mindestens 3 Mitgliedern und möglichst 1 Ersatzmitglied. Das Bezirksteam koordiniert, organisiert und verteilt die Arbeit im Bezirk gemäß unserem Grundsatz auf viele Schultern. Das Bezirksteam beruft die Bezirksversammlungen ein und leitet sie.

Das Bezirksteam und der Bezirkskassierer/in werden von der Bezirksversammlung gewählt und sind verpflichtet ihr jährlich Rechenschaft abzulegen.

Die Beschlussfähigkeit unterliegt den Bedingungen der Mitgliederversammlung bezogen auf die Mitglieder im Bezirk. (§6 Abs. 7-8)

 

§ 8 Die Revisorinnen/Revisoren

Aufgabe der Revisorinnen/Revisoren ist es, den sorgfältigen und satzungsgemäßen Umgang des Vorstandes und insbesondere des Kassierers mit den Geld  und Sachmitteln des Wahlbündnisses regelmäßig zu prüfen.

Als Revisorinnen/Revisoren fungieren drei Mitglieder, die auf der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Sie können nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören und dürfen selbst keine Verantwortung für die Verwendung der Geldmittel des Wahlbündnisses tragen.

Die Revisorinnen/Revisoren geben vor der Entlastung der Kassiererin/des Kassierers durch die ordentliche Mitgliederversammlung dieser gegenüber den Revisionsbericht ab.

 

§ 9 Auflösung des Wahlbündnisses

Im Falle der Auflösung des Wahlbündnisses soll dessen Vermögen an Einrichtungen oder Organisationen weitergeleitet werden, deren Zweck den Zwecken des Wahlbündnisses möglichst nahe kommt. Die Entscheidung hierüber bleibt der Mitgliederversammlung vorbehalten.

 

Willi Mast
  • Dr. Willi Mast, seit 25 Jahren Allgemeinarzt in Gelsenkirchen-Rotthausen, seit 7 Jahren Bezirksverordneter in GE-Süd:


"Ich engagiere mich in der Kommunalpolitik, weil ich jeden Tag erlebe, wie die soziale Lage unter meinen Patienten und ihren Familien schwieriger wird. Immer mehr fühlen sich in ihrer Existenz bedroht, sehen keine positive Zukunftsperspektive mehr und werden deshalb auch krank. Fast alle sind unzufrieden mit der herrschenden Politik. Wenn wir mehr Mut fassen und uns zusammenschließen, dann können wir sehr wohl etwas bewegen! Ich stehe für einen Wechsel zu einer Politik, wo nicht mehr Profitdenken, sondern der Mensch im Mittelpunkt steht."

Homepage Willi Mast