160913 Fluechtlingsprotest1Proteste der Flüchtlinge werden laut in Bochum, Essen, Gelsenkirchen, München … Was als Lösung für die sogenannte „Verteilung“ von Flüchtlingen dienen soll, sorgt im Gegenteil für Fragen und Durcheinander auch in vielen Kommunen und Bundesländern. Was als „Gesetz“ der Bundesregierung zur Förderung der Integration am 6.8.2016 in Kraft trat, ist eine weitere Verschärfung im Rahmen der reaktionären Flüchtlingspolitik des Bundes. Insbesondere die Wohnsitzauflage und ihre rückwirkende Anwendung ist unzumutbar für die Flüchtlinge und ein Schlag ins Gesicht für alle Flüchtlingshelfer, die sich seit Monaten ehrenamtlich engagieren, damit Menschen ankommen und heimisch werden können.
Ruhrgebietsstädte wie Gladbeck, Oberhausen, Essen setzen die Wohnsitzauflage nicht um. Ganz anders der harte Kurs in Gelsenkirchen, wo die Wohnsitzauflage angewendet wurde, ohne sich offensichtlich seitens der Stadt im Vorfeld die Auswirkungen und Bedingungen bewusst zu machen. Die Gründe dafür sind bis heute unverständlich. Erst der erfolgreiche Protest der vor allem syrischen Flüchtlinge sorgte dafür, die Umsetzung zumindest bis zum 31.10.2016 ausgesetzt wurde und die verheerenden Folgen des Gesetzes an die Öffentlichkeit kamen.

Die Diskussion um die Wohnsitzauflage wird aktuell mit Argumenten befeuert, als hätte die Stadtverwaltung keine alternative Wahl in der Umsetzung. So ist auch in der WAZ vom 2.9.2016 Oberbürgermeister Frank Baranowski zitiert, Gelsenkirchen handle „nach den Vorgaben des Gesetzes“.

„Dieser Auslegung und diesen Argumenten widerspricht AUF Gelsenkirchen entschieden!“ so Manuela Reichmann, AUF Vorstandssprecherin.

„Fakt ist, das Integrationsgesetz mit dem § 12 a AufenthG wurde aktualisiert und ist zum 6.8.2016 in Kraft getreten. Aber es gibt keine Verpflichtung so wie in Gelsenkirchen vorzugehen. Die Stadt hat hier durchaus Handlungsspielraum und ist keineswegs zur rückwirkenden Anwendung gezwungen, die hart in der Kritik steht, u.a. vom Flüchtlingsrat NRW und Pro Asyl. Wir brauchen den Blick nicht weit richten. Essen und Gladbeck machen vor, dass es auch anders geht. Wäre das Ganze gesetzlich vorgeschrieben hätten diese Städte gar nicht den Spielraum gehabt, Flüchtlingen den Aufenthalt zu gewähren, die vor dem 6.8.2016 in diese Städte gekommen sind.“

Die Stadt Essen hat es vorgemacht: Die Wohnsitzauflage wird anders angewendet als in Gelsenkirchen: Jeder anerkannte Flüchtling oder Asylsuchende, der vor dem 6. August kam, darf bleiben!

Diesen nächsten Schritt wünsche ich mir auch in Gelsenkirchen!“ so Monika Gärtner-Engel, Stadtverordnete für AUF Gelsenkirchen. „Damit könnte vielen Menschen ihre große Existenzsorge genommen werden. Nach den guten Ansätzen einer Übergangslösung wäre das der nächste konsequente Schritt. Es ist zu begrüßen, dass die Stadtverwaltung nach den Protesten und der Sitzblockade der Flüchtlinge, nach den Aktivitäten von AUF und der Montagsdemo erste Soforthilfen verwirklicht hat. Aber die Forderung, weshalb die Flüchtlinge ihre Aktion fortsetzen, geht weiter - in die Richtung, wie es in Essen gehandhabt wird: Keine rückwirkende Anwendung des § 12 a Aufenth „Wohnsitzauflage“.

Ein anderes Beispiel ist Dortmund, die Stadt schickt bisher nur all jene anerkannten Flüchtlinge zurück, die nach dem 6. August zugezogen sind, laut WAZ 30.8.2016.“

AUF ist aktiv gegen die entmündigenden, unsozialen und repressiven Regelungen des Integrationsgesetzes - weg mit der rückwirkenden Umsetzung der Wohnsitzauflage in GE, alle bis zum 6. August gekommenen Flüchtlinge und Asylbewerber müssen bleiben können.

 

Die Stadt Essen hat es vorgemacht: Die Wohnsitzauflage wird anders angewendet als in Gelsenkirchen: Jeder anerkannte Flüchtling oder Asylsuchende, der vor dem 6. August kam, darf bleiben!

Diesen nächsten Schritt wünsche ich mir auch in Gelsenkirchen!“ so Monika Gärtner-Engel, Stadtverordnete für AUF Gelsenkirchen. „Damit könnte vielen Menschen ihre große Existenzsorge genommen werden. Nach den guten Ansätzen einer Übergangslösung wäre das der nächste konsequente Schritt. Es ist zu begrüßen, dass die Stadtverwaltung nach den Protesten und der Sitzblockade der Flüchtlinge, nach den Aktivitäten von AUF und der Montagsdemo erste Soforthilfen verwirklicht hat. Aber die Forderung, weshalb die Flüchtlinge ihre Aktion fortsetzen, geht weiter - in die Richtung, wie es in Essen gehandhabt wird: Keine rückwirkende Anwendung des § 12 a Aufenth „Wohnsitzauflage“.

Ein anderes Beispiel ist Dortmund, die Stadt schickt bisher nur all jene anerkannten Flüchtlinge zurück, die nach dem 6. August zugezogen sind, laut WAZ 30.8.2016.“

AUF ist aktiv gegen die entmündigenden, unsozialen und repressiven Regelungen des Integrationsgesetzes - weg mit der rückwirkenden Umsetzung der Wohnsitzauflage in GE, alle bis zum 6. August gekommenen Flüchtlinge und Asylbewerber müssen bleiben können.

Es gab wohl einen Stich ins Wespennest? Man wittert Revolution in der Stadt der 1000 Feuer! Helle Aufregung unter den etablierten Parteien! Kein selbstkritisches Wort zur Verantwortung von SPD und CDU, ein hanebüchenes, chaotisches, undurchdachtes und unsoziales Integrationsgesetz mit der unseligen Wohnsitzauflage verabschiedet zu haben. Kein selbstkritisches Wort dazu, dass man bis zu den Protesten keinen blassen Schimmer von der Materie hatte - wie es Lutz Dworzak/ SPD noch am letzten Donnerstag bekundete.

Wenn überhaupt, dann wurde eine „Lunte an die Stadtgesellschaft“ (Heinberg/ CDU) durch das gruselige Gesetz der Bundesregierung gezündet. Allein durch den massiven Protest wurden erfreuliche Zugeständnisse gegenüber der zunächst eingeleiteten rigorosen Durchsetzung in Gelsenkirchen gemacht.

„Vielleicht sollte sich die Stadtpolitik mehr mit den Möglichkeiten zur weiteren Klärung des Problems und der Forderung der Flüchtlinge beschäftigen als mit der mühseligen Konstruktion von Hetz-Argumenten gegen AUF und MLPD,“ empfiehlt Monika Gärtner-Engel, Stadtverordnete von AUF und kritisiert, dass ständig suggeriert werde, die Stadt habe nunmehr keinen Handlungsspielraum mehr.

Denn: es geht auch anders! Zusätzlich zur gestrigen Mitteilung aus Essen praktizieren inzwischen u.a. auch Gladbeck („Zuzugflüchtlinge dürfen bleiben“, WAZ 31.8.), Bochum, Duisburg und Berlin andere Verfahrensweisen. Eine Vertreterin des Flüchtlingsrates berichtet, dass z.B. Berlin prüfe und plane, von den Härtefallregelungen des Gesetzes Gebrauch zu machen, indem alle bis zum 6.8. Zugezogenen als Härtefälle behandelt werden.

Fazit: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg, das Zittern und Bangen der Flüchtlinge über Oktober hinaus schnell und unbürokratisch zu beenden.

Am Montag, dem 15.8.2015 kommen ca. 60 neue - aufgeregte, z.T. extrem verunsicherte - Flüchtlinge zur Gelsenkirchener Montagsdemo. Geplant war eigentlich die Feier 12 Jahre Montagsdemo. Viele der kulturellen und Redebeiträge mussten ausfallen - so viele Flüchtlinge schilderten eindringlich ein Problem, das bis dahin niemandem der Anwesenden bewußt war: unter Berufung auf die "Wohnsitzauflage" des neuen Integrationsgesetzes wurden vom Jobcenter Gelsenkirchen nur wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ablehnende Bescheide bzgl. Hilfe zum Lebensunterhalt verschickt. Die Aufforderung ergeht, an der Ort der Erstregistrierung zurück zu gehen - obwohl bisher Freizügigkeit galt. Für viele ein Drama - denn Gelsenkirchen wurde mit gutem Grund ausgewählt als Wohnsitz: hier gibt es bisher bezahlbaren Wohnraum, oft wohnen schon Familienmitglieder oder Freunde hier und im Gegensatz zu manchen - v.a. ostdeutschen Kommunen - herrscht kein rassistisches oder ablehnendes Klima. Dadurch waren etliche regelrecht traumatisiert: sie berichteten, dass sie in Chemnitz auf offener Strasse von Faschisten angemacht und bedroht wurden.