Heimweh nach R.v.S. – zum Zweiten

„Dass die Polizeipräsidentin die Empörung darüber teilt, dass die Rechten in Gelsenkirchen marschieren und ihre Mitarbeiter da einbezieht, begrüße ich ausdrücklich. Ein starkes Stück finde ich es allerdings, wenn Frau Heselhaus-Schröer um Verständnis wirbt, dass jeder demonstrieren dürfe. Provokant ist es, den faschistischen Aufmarsch auch noch direkt am antifaschistischen Friedensfest und am Ernst Käsemann Platz vorbeiziehen zu lassen.
Der artige Äußerungen und Entscheidungen sind ausgerechnet 70 Jahre nach der Befreiung vom Hitlerfaschismus ein Hohn“, so Monika Gärtner-Engel, Stadtverordnete für AUF Gelsenkirchen.

Egal wo die Neo-Nazis von „Die Rechte“ auftauchen: Am 1. MAI NAZIFREI!
Neuer Treffpunkt für die Gegenaktionen: 17:30 Uhr auf dem Krayer Markt in Essen

Das Kooperationsgespräch der Anmelder der Gegenaktionen gegen den geplanten Aufmarsch der Partei "Die Rechte" am 1. Mai 2015 in Essen-Kray brachte neue Erkenntnisse. Die Polizei teilte den Vertreter/innen von "Essen stellt sich quer", "Kray ist bunt" und der Gelsenkirchener Emmaus-Kirchengemeinde mit, dass der Aufmarsch nicht am Bahnhof Essen-Steele, sondern mit einer Kundgebung auf dem Krayer Markt starten wird. Die Kundgebung der Neo-Nazis soll um 18.00 Uhr beginnen und eine Stunde dauern. Danach (19:00 Uhr) soll der Aufmarsch durch die Hubertstraße zur Krayer Straße gehen, der Krayer Straße nach Norden folgen, an den Stolpersteinen vor der kath. Kirche St. Barbara vorbei, bis zur Unterführung in die Rotthauser Straße.

Der Rest des Weges wird wie geplant verlaufen (Rotthauser Straße, Steeler Straße, Rotthauser Markt). Am Rotthauser Markt soll "Die Rechte" allerdings nicht in die Straße „Am Dahlbusch“ abbiegen, sondern bereits vorher in die Karl-Mayer-Straße, am Ernst-Käsemann-Platz vorbei in den Wendehammer. Von dort führt ein Fußweg zum S-Bahnhof GE- Rotthausen.

Desweiteren geht die Polizei davon aus, dass die meisten Teilnehmer von „Die Rechte“ am Bahnhof Kray-Nord ankommen werden und die wenigen hundert Meter zum Krayer Markt zu Fuß laufen werden.

Heike JordanLiebe Heike, lieber Andreas,
wir waren total entsetzt und wütend, heute in der WAZ über die feigen und miesen Angriffe, Attacken, Bedrohungen und Anfeindungen von Faschisten auf Dich/Euch zu lesen. Dein/Euer Mut und Unerschrockenheit beeindruckt uns wirklich sehr. Du hast recht damit Dich/Euch nicht davon einschüchtern zu lassen. Das ist die richtige Antwort darauf. Ich schicke Dir/Euch im Auftrag von AUF Gelsenkirchen herzliche Solidaritätsgrüße und eine freundschaftliche sehr feste Umarmung.

Monika Gärtner-EngelAuch wenn politisch-weltanschaulich sicher so manche Welten zwischen uns liegen, dieser Tage bekomme ich geradezu "Heimweh" nach Herrn von Schönfeldt als Polizeipräsidenten in GE“, so Monika Gärtner-Engel, Stadtverordnete für AUF Gelsenkirchen. „Statt eines ebenso couragierten Signals sind heute von den amtierenden Polizeipräsidenten von Essen und Gelsenkirchen unverständliche Töne zu hören, die Polizei hätte das Versammlungsrecht der Partei 'Die Rechte' zu schützen. Und angesichts des angekündigten Aufmarschs von Faschisten lediglich von ‚Unverständnis‘ und ‚Antipathie‘ diesen Kräften gegenüber zu reden, finde ich eine gravierende Unterschätzung und Bagatellisierung.

Ganz im Kontrast dazu hatte der damalige Polizeipräsident in Gelsenkirchen, Rüdiger von Schönfeldt im Jahr 2006 ein mutiges Signal gesetzt und dem Aufmarsch der NPD ein Verbot erteilt, die während der WM in unserer Stadt aufmarschieren wollten.

Weiterer antifaschistischer Erfolg

Das Ratsmitglied von Pro NRW muss eine weitere Kröte schlucken. Das Landgericht Essen lässt (mit zugestelltem Beschluss vom 27.3.201) seine Berufungsklage gegen das Urteil des Amtsgerichtes Buer vom 3.12.2014 nicht zu. Da war die Unterlassungsklage von K. Hauer gegen Monika Gärtner-Engel abgewiesen worden und das Zeigen von Fotos für rechtmäßig erklärt, die seine rechtsextreme Gesinnung belegen. Die Stadtverordnete für AUF hatte in der ersten Ratssitzung – gemeinsam mit anderen Stadtverordneten – gegen den Einzug von Pro NRW in den Stadtrat protestiert, und ein Schild „Nazis raus“ und ein Internet-Foto von K. Hauer hochgehalten, das ihn mit Hitlerbild zeigt.

Sehr aussagekräftig sind die Begründungen des Landgerichtes (Aktenzeichen 13 S 2/15 - 9 C 360/14 Amtsgericht GE Buer): „Jedenfalls im Zusammenhang mit seiner (K. Hauer, eig. Ergänzung) politischen Aktivität besteht ein allgemeines öffentliches Interesse. … Der Kläger muss sich im Rahmen einer Ratssitzung – als Kernbereich der politischen Auseinandersetzung – auch frühere politische Aussagen vorhalten lassen, insbesondere das Zeigen des Hitler-Grußes. … Anlass des Zeigens war der Redebeitrag des Klägers als Fraktionsvorsitzender der Plattform ,Pro NRW’. Insoweit bestand ein konkreter Bezug zur politischen Aktivität des Klägers in der Öffentlichkeit. … Dem Foto kann ohne Zweifel ein Symbolgehalt entnommen werden, der dem Nationalsozialismus zuzuordnen ist. … Die vom Zeigen dieser Bilder ausgehende Anprangerungswirkung muss der Kläger zumindest im Rahmen der konkreten politischen Auseinandersetzung hinnehmen. …. Dem Kläger steht kein Unterlassungsanspruch zu. …“