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Klarer Punktsieg im Rechtsstreit für Monika Gärtner-Engel gegen die Stadt Gelsenkirchen. Herzlichen Glückwunsch! Sie bekam nach zähem monatelangen Ringen Akteneinsicht in bedeutsame Dokumente – wenn auch nicht alle Unterlagen zum Sportparadies. Das bestätigt das Verwaltungsgericht am 13.7.2017. Die Anwalts- und Gerichtskosten muss die Stadt tragen, rund 700 Euro, die in den Sand gesetzt wurden und somit vom Steuerzahler getragen werden müssen, weil die Stadt die Herausgabe von Unterlagen zunächst abgelehnt, dann verzögert hatte.
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Einen ersten großen Erfolg erreichte AUF Gelsenkirchen mit Hilfe des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gegen eine penetrante Verzögerungstaktik der Stadt bzw. der Stadtwerke: Seit Monaten versucht Monika Gärtner-Engel für AUF Gelsenkirchen ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf Akteneinsicht in den Vertrag mit der DSK aus den 1990er Jahren durchzusetzen.
In diesem Vertrag war vereinbart worden, dass die DSK von ihrer Pflicht zur Behebung der Bergschäden entbunden wird gegen eine Zahlung in unbekannter Höhe und mit unbekannter Verwendung. Außerdem ging es um den „Sponsoringvertrag“ der ELE mit der GEW. Beide Verträge sind bedeutsam angesichts der Tatsache, dass für den Erhalt der Bäderlandschaft angeblich zu wenig Geld da ist.
Über Monate war die Akteneinsicht mit fadenscheinigen Argumenten unmöglich gemacht/verweigert worden: Die Verträge seien nicht auffindbar; Akteneinsicht sei nicht möglich, weil es sich um kein Vertragswerk handelt, an dem die Stadt beteiligt ist usw.
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15 Mitglieder von AUF Gelsenkirchen, der Kinderorganisation Rotfüchse und Eltern aus Horst befreiten am Samstag im Rahmen von GEputzt den Grüngürtel am Mühlenemscherweg in Horst von Müll. Bei schönstem Sonnenschein machte die Arbeit besonders Spaß. Ein beachtlicher Berg kam zustande. Schnaps- und Weinflaschen, Plastikmüll, sogar ein Sofa zogen die fleißigen Sammler aus dem Gebüsch. Und viel Kleidung fanden sie. Der Verdacht liegt nahe, dass jemand Säcke aus einem nahegelegenen Kleidercontainer entwendete und alles, was er nicht wollte, arglos wegwarf. Das ärgerte die Teilnehmer: “Die offensichtlich gut erhaltene Kinderkleidung hätte sicherlich in Gelsenkirchen jemand gut gebrauchen können”.
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Am morgigen 31. März 2017 endet das Rücktrittsrecht für die Stadt Gelsenkirchen zu dem mit der MLPD abgeschlossenen Vertrag für eine Veranstaltung "100 Jahre Oktoberrevolution" im Oktober 2017 in der Emscher Lippe Halle (ELH).
Die zeitweilige rigide Ablehnung eines Vertrages und dann das Rücktrittsrecht waren von der Stadt unverfroren damit begründet worden, dass die ELH im Oktober 2017 wahrscheinlich "nicht mehr zur Verfügung steht" - als ob ein Abriss im Zusammenhang mit dem Bäderkonzept quasi aktuell auf der Tagesordnung stünde. Das Rücktrittsrecht verfällt nun, da natürlich kein Beschluss zum Abriss des Sportparadieses und der Emscher Lippe Halle gefasst wurde.
Die Behauptungen der Stadt ging so weit, dass im Juli 2016 ein Gespräch mit dem von der MLPD beauftragten Rechtsanwalt Meister über die Sachlage (dass ein solcher Beschluss zwar von der SPD favorisiert wird, aktuell jedoch nicht ins Haus steht und schon gar nicht gefasst worden ist) rundweg abgelehnt wurde.
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Was passiert nicht alles in närrischen Zeiten. Das Bädergutachten ist online. Einen Tag nach unserem karnevalistischen "Bäderalarm" als muntere Tanzttruppe von AUF Gelsenkirchen - perfektes Timing! Und das, nachdem dieses Bädergutachten der Firma Altenburg - pssst - als Geheimnis seit Herbst 2015 gehütet wurde. Alle Anfragen und Kritiken, den Bürgerinnen und Bürgern, den Ratsmitgliedern reinen Wein darüber einzuschenken, wurden mit der SPD-Mehrheit abgeblockt. Dazu fällt mir das Zitat von M. Ghandi ein: „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“ Der Bäderalarm zur Rettung aller Bäderstandorte geht in die nächste Runde. HelAUF!"