„Wir freuen uns, dass auch in Duisburg Flüchtlinge aktiv wurden gegen die „Wohnsitzauflage“. Sie haben uns informiert, und die Einladung des Refugee Strike Duisburg nehmen wir gerne an: Wir werden am 23.9. mit einer Delegation mit Flüchtlingen aus Gelsenkirchen unsere Solidarität ausdrücken“, so Martina Reichmann von der Montagsdemonstration Gelsenkirchen. Am Freitag will der Refugee Strike Duisburg in Duisburg um 11:00 Uhr (am Forum in der Innenstadt) demonstrieren und um 12:00 am Rathaus einen offenen Brief dazu verlesen.

„Am Montag geht es dann weiter mit der gegenseitigen Unterstützung, für die ruhrgebietsweite Demonstration hat sich eine Gruppe des Refugee Strike aus Dusiburg angekündigt.“

160916 Aufruf1

am 26.9.2016 um 17.30 Uhr

Gelsenkirchen, Bahnhofstr./Preuteplatz vor Primark

160913 Fluechtlingsprotest1Proteste der Flüchtlinge werden laut in Bochum, Essen, Gelsenkirchen, München … Was als Lösung für die sogenannte „Verteilung“ von Flüchtlingen dienen soll, sorgt im Gegenteil für Fragen und Durcheinander auch in vielen Kommunen und Bundesländern. Was als „Gesetz“ der Bundesregierung zur Förderung der Integration am 6.8.2016 in Kraft trat, ist eine weitere Verschärfung im Rahmen der reaktionären Flüchtlingspolitik des Bundes. Insbesondere die Wohnsitzauflage und ihre rückwirkende Anwendung ist unzumutbar für die Flüchtlinge und ein Schlag ins Gesicht für alle Flüchtlingshelfer, die sich seit Monaten ehrenamtlich engagieren, damit Menschen ankommen und heimisch werden können.
Ruhrgebietsstädte wie Gladbeck, Oberhausen, Essen setzen die Wohnsitzauflage nicht um. Ganz anders der harte Kurs in Gelsenkirchen, wo die Wohnsitzauflage angewendet wurde, ohne sich offensichtlich seitens der Stadt im Vorfeld die Auswirkungen und Bedingungen bewusst zu machen. Die Gründe dafür sind bis heute unverständlich. Erst der erfolgreiche Protest der vor allem syrischen Flüchtlinge sorgte dafür, die Umsetzung zumindest bis zum 31.10.2016 ausgesetzt wurde und die verheerenden Folgen des Gesetzes an die Öffentlichkeit kamen.

160918ProtestErfreulicherweise erteilte - anders als noch in der Ratssitzung vor drei Wochen - der Ausschuss für Soziales und Arbeit einem Vertreter der Flüchtlinge Rederecht in seiner Sitzung am 14.9.16. Mohamad Ayman Al-Homsi berichtete eindringlich, wie sie durch die rückwirkende Anwendung der Wohnsitzauflage auf Punkt Null zurückgeworfen wurden, nachdem sie so glücklich und dankbar waren, nach monatelanger Flucht in Gelsenkirchen eine neue Heimat gefunden zu haben.
Wortreich verkündeten CDU- und SPD-Fraktion ihr Mitgefühl gegenüber der Situation der Flüchtlinge, um im gleichen Atemzug und trotz einer Vielzahl von fundierten Gegenargumenten von AUF und LINKE die Grundlinie des Integrationsgesetz und die Wohnsitzauflage zu verteidigen. Ob sich Frau Totzeck (CDU) mit ihrer Ansprache an die Flüchtlinge „Wir sind die Angela Merkel-Partei!“ einen Gefallen getan hat, bleibt abzuwarten. Denn immer mehr setzt sich unter den Flüchtlingen die Erkenntnis durch, dass Angela Merkel und ihre Partei zu den Verantwortlichen für das entmündige, unsoziale Integrationsgesetz gehört.

Dankbar waren die Flüchtlinge, dass sie im Ausschuss sprechen konnten, zugleich ernüchtert und enttäuscht über das Ergebnis. Bezeichnenderweise wurde der Inhalt der Abstimmung des Antrags von AUF auf Zusicherung des Aufenthaltsrecht in Gelsenkirchen für alle vor dem 6.8.16 gekommenen anerkannten Flüchtlinge und seine Ablehnung durch SPD, CDU, AfD und ProNRW nicht mehr auf arabisch übersetzt. Zufall?

Die Diskussion um die Wohnsitzauflage wird aktuell mit Argumenten befeuert, als hätte die Stadtverwaltung keine alternative Wahl in der Umsetzung. So ist auch in der WAZ vom 2.9.2016 Oberbürgermeister Frank Baranowski zitiert, Gelsenkirchen handle „nach den Vorgaben des Gesetzes“.

„Dieser Auslegung und diesen Argumenten widerspricht AUF Gelsenkirchen entschieden!“ so Manuela Reichmann, AUF Vorstandssprecherin.

„Fakt ist, das Integrationsgesetz mit dem § 12 a AufenthG wurde aktualisiert und ist zum 6.8.2016 in Kraft getreten. Aber es gibt keine Verpflichtung so wie in Gelsenkirchen vorzugehen. Die Stadt hat hier durchaus Handlungsspielraum und ist keineswegs zur rückwirkenden Anwendung gezwungen, die hart in der Kritik steht, u.a. vom Flüchtlingsrat NRW und Pro Asyl. Wir brauchen den Blick nicht weit richten. Essen und Gladbeck machen vor, dass es auch anders geht. Wäre das Ganze gesetzlich vorgeschrieben hätten diese Städte gar nicht den Spielraum gehabt, Flüchtlingen den Aufenthalt zu gewähren, die vor dem 6.8.2016 in diese Städte gekommen sind.“