Wie wählt man per Briefwahl und hilft anderen dabei: Ein Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen kann bis zum 23. Mai 2014, 18.00 Uhr, in einer der beiden Wahlscheinstellen gestellt werden. Wenn man den Antragpersönlich stellt, kann man unmittelbar in den Wahlscheinstellen direkt wählen.

Die Wahlscheinstellen sind:
- in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer
- in der Bochumer Straße 12-16 in Gelsenkirchen-Mitte.
Sie sind vom 28. April bis zum 23. Mai 2014 wie folgt geöffnet:
montags bis mittwochs und freitags: 8.00 - 16.00 Uhr
donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
samstags: 10.00 - 12.00 Uhr
Freitag, den 23. Mai 2014: 8.00 - 18.00 Uhr
Ein Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte
oder kann auf der Seite
http://www.gelsenkirchen.de/de/Politik/Wahlen/Europawahl/Wie.asp
heruntergeladen werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antragsvordruck kann in einem verschlossenen und frankierten Umschlag an die Stadt Gelsenkirchen gesendet werden. Auf der o.g. Webseite kann man die Briefwahlunterlagen auch online beantragen. Die beantragten Wahlunterlagen können auch durch eine andere Person abgeholtwerden. Voraussetzungen:
- Es muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen (die Eintragung der bevollmächtigten
Person in den Antrag für die Briefwahlunterlagen genügt, sh. unten „Vollmacht“).
- Diese bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
- Die bevollmächtigte Person muss der Gemeindebehörde, bevor sie die
Briefwahlunterlagen für einen anderen erhält, schriftlich versichern, dass sie nicht mehr
als vier Wahlberechtigte vertritt (sh. unten auf dem Antrag „Erklärung des
Bevollmächtigten“).
- Auf Verlangen muss sich der Bevollmächtigte ausweisen, also Personalausweis nicht
vergessen.