Specht JanEin positives Signal und längst überfällig“, beurteilt Jan Specht, Stadtverordneter von AUF, die jetzt bekannt gewordene Einigung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden. Sie betrifft einen zumindest teilweise verbesserten Ausgleich der kommunalen Kosten für geduldete Geflüchtete ab dem Jahr 2021. Konkret ist eine einmalige Pauschale von 12.000 € für alle Personen vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2021 in den Status geduldeter Geflüchtete wechseln.

Zu begrüßen ist auch, dass im weiteren rückwirkend Kosten erstattet werden sollen in den Jahren 2021 bis 2024.

Bisher bekam die Stadt für diesen Personenkreis nur die Kosten pro Person für die ersten 3 Monate, nachdem die Ausreisepflicht bekannt wurde. Den Rest bürdeten Bund und Land den Kommunen auf.

Eine vollständige Übernahme der kommunalen Kosten durch Bund und Land ist eine völlig angemessene Forderung. AUF hatte sie 2015 im Gelsenkirchener Rat als erste aufgebracht in einem Resolutionsvorschlag, was zunächst abgelehnt wurde. Doch AUF lag genau richtig. Die Forderung setzte sich in immer mehr Kommunen durch, die die Last der Kosten zu tragen hatten. Die Bundesregierung hat die reaktionäre Asylpolitik zu verantworten. Sie zwingt viele Flüchtlinge überhaupt erst in den unsäglichen Duldungsstatus.“

Der jetzige Teilerfolg zeigt, dass es sich lohnt, in den Forderungen nicht nachzulassen. Für AUF steht das in Verbindung mit dem gemeinsamen Kampf mit Geflüchteten für eine Zukunftsperspektive, gegen die reaktionäre Ausländerpolitik der Bundesregierung.