Völlig unverständlich und inakzeptabel ist für AUF Gelsenkirchen ein Fall, in dem in Gelsenkirchen eine Familie auseinander gerissen wurde. Darüber berichtete das „Abschiebungsreporting NRW, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.“ am 17. November 2022.

Ein 38-jähriger Vater wurde nach Nigeria abgeschoben. Seine Lebenspartnerin und zwei der drei gemeinsamen Kinder haben eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Die Familie lebte mit einem weiteren Kind der Lebenspartnerin in einem Haushalt.

Noch in der Antwort vom 24.10.22 auf eine AUF-Anfrage von Martina Reichmann, wie viele Familien mit kleinen und schulpflichtigen Kindern unter den von Abschiebung Betroffenen sind, antwortet die Stadtverwaltung lapidar: „Eine statistische Erfassung zu dieser Fragestellung erfolgt nicht.“ Kein Wort zu dem, was hier passiert ist. Martina Reichmann: „Wo bleibt hier die Wahrung des Kindeswohles? Die Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention?“

Besonders gravierend sind die Begleitumstände: In der Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz am 22. November steht das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht auf der Tagesordnung. Mit Erlass der Landesbehörde vom 15. Juli 2022 wird damit festgelegt, dass die Ausländerbehörden von Abschiebungen absehen können, wenn Menschen voraussichtlich unter das neue Bleiberecht fallen. Völlig im Kontrast dazu hat die Stadt in diesem krassen Fall agiert. Der Mann war vollzeitbeschäftigt in der Metallweiterverarbeitung. Wären hier nicht Fakten geschaffen worden, hätte er mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht Aussicht auf ein Bleiberecht gehabt. Stattdessen wurde er aus dem laufenden Arbeitsverhältnis abgeschoben, kam sogar in Abschiebehaft nach Büren.

Eine Ausreise für eine ganze Familie mit Kindern, die in unserer Stadt ihren Lebensmittelpunkt haben, ist keine Option, sondern unzumutbar!

Dazu Sebastian Rose von Abschiebungsreporting NRW: „Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die sofortige Wiedereinreise des Mannes unterstützt, um die Familie wieder zusammenzuführen. Die Stadt Gelsenkirchen muss hierfür das bereits eingeleitete Visumverfahren des Mannes proaktiv unterstützen, die Einreisesperre aufheben und eine Vorabzustimmung erteilen.“