Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt zum Tagesordnungspunkt 1.2 der Rat möge beschließen:

Resolution

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen wendet sich entschieden gegen die Absichten der Bundesregierung, zum 1. April die Solarförderung - zusätzlich zur Kürzung vom
1. Januar 2012 - zum Teil um mehr als 30 % zu senken, 10 - 15 % des erzeugten Solarstroms gar nicht mehr zu vergüten und den Ausbau der Solarenergie auf 2,5 bis 3,5 GW zu deckeln, sowie den Zubaukorridor ab 2014 jährlich um 400 MW abzu­senken.

Außerdem wendet sich der Rat der Stadt entschieden gegen die Verordnungs­ermächtigung, die es der Bundesregierung künftig erlaubt, im Falle einer Über- / Unterschreitung des Zubaukorridors, die Vergütungssätze im Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) ohne Zustimmung durch den Deutschen Bundestag anzupassen. Der Rat der Stadt fordert die Bundesregierung auf, diese Planungen aufzugeben und sich stattdessen auf eine maßvolle Solarförderung der wirtschaftlichen Vernunft zu verständigen.

Die Pläne der Bundesregierung läuten den Ausstieg aus der Solarförderung ein. Anstatt nach dem Atomausstieg die Energiewende voranzutreiben, behindert die Bundesregierung den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Durch die Einführung und maßvolle Förderung des EEG hat die Solarbranche einen gigantischen Boom erlebt. Dies hat nicht nur zu hunderttausenden neuen Arbeits­plätzen und Steuereinnahmen in Milliardenhöhe geführt, sondern die Erzeugung regenerativer Energien auch technologisch weit voran gebracht. In Deutschland hergestellte Solarprodukte sind, trotz der gewachsenen Konkurrenz aus Fernost, immens gefragt. Zudem profitieren unzählige kleine und mittelständische Betriebe vom öffentlichen und privaten Engagement beim Ausbau der Solarenergie.

Die solare Energieerzeugung wird gegenüber anderen Energieträgern zunehmend konkurrenzfähig, sodass in der Tat die Förderung der Solarenergie maßvoll abge­senkt werden kann. Doch noch wichtiger als die richtige monetäre Förderung sind verlässliche Rahmenbedingungen. Seit ihrem Antritt aber erweist die Bundesre­gierung der gesamten Branche einen Bärendienst. Mit willkürlichen, rückwirkenden Kürzungsorgien wird ein ganzer Industriezweig zunehmend verunsichert. Bereits geplante Investitionen werden zwangsläufig ausgesetzt, bereits begonnene führen nachträglich zu kaum verkraftbaren Verlusten. Ausbleibende Investitionen bedeuten für viele Unternehmen harte Einschnitte oder sogar das Aus. Die Solarstadt Gelsenkirchen wird dabei besonders hart getroffen, da sich hier einige Betriebe befinden, welche die Auswirkungen der Kürzungen der Bundesregierung direkt in ihren Auftragsbüchern ablesen können. Die Insolvenz von Scheuten Solar steht dabei zwar nicht in einem direkten Zusammenhang mit den aktuellen Kürzungs­plänen der Bundesregierung, aber sie ist dennoch auch eine Folge der zunehmen­den Verunsicherung in der Solarbranche durch die unkalkulierbar wegbrechenden Rahmenbedingungen. Hierbei hat die Bundesregierung durch ihre anhaltenden Angriffe auf das EEG enorm beigetragen.

Zu Unrecht wird die EEG-Förderung von KritikerInnen als „Subvention angeblich nicht marktfähiger Energieerzeugung“ verunglimpft. Das ist reine Propaganda und verschweigt die über Jahrzehnte hinweg milliardenschweren, steuerfinanzierten Förderungen fossiler und atomarer Energieerzeugung. So wurde bis 2010 die Steinkohle 40 Jahre lang mit insgesamt 288 Mrd. Euro staatlich gefördert. In der gleichen Zeit wurde Atomstrom mit 196 Mrd. Euro Steuergeldern künstlich verbilligt. Und in dieser Berechnung tauchen die immensen Folgekosten für Castortransporte, Zwischenlagerung, Endlagersuche etc. noch gar nicht auf. Die Erneuerbaren Energien hingegen wurden von 1970 bis 2010 lediglich mit 39 Mrd. Euro gefördert. Die Solarförderung ist in den vergangenen Jahren sogar um 27 % gesunken. Die EEG-Förderung durch die Stromkunden ist keine Subvention, sondern ein Leistungs­entgelt für die Lieferung von sauberer, regenerativ erzeugter Energie - ohne öko­nomische und ökologische Folgekosten zu verursachen. So wie die Aufsuchung und Förderung fossiler und atomarer Rohstoffe auf den Energiepreis umgelegt wird, so leisten die Stromkunden durch die EEG-Umlage einen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Die maßvolle Förderung ist solange notwendig bis Erneuerbare Energie die soge­nannte Netzparität erreicht hat, also mit anderen, nach wie vor steuerlich hochsub­ventionierten, Energieträgern auch ohne zusätzliche Förderung konkurrieren kann. Dies ist aber erst dann erreicht, wenn Erneuerbare Energien einen hohen Ausbau­grad erreicht haben und die Kostenentwicklung durch die Produktion entsprechend günstig ist.

Was es also braucht ist eine Solarförderung mit Augenmaß, welche die Kostenent­wicklung berücksichtigt, mit regelmäßiger kalkulierbarer Degression und verläss­lichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und InvestorInnen. Der Rat wendet sich daher entschieden gegen jede planwirtschaftliche Willkür mit gedeckelten Zubaukorridoren und mit überzogenen, nicht marktangepassten Absenkungen der Förderung. Denn dadurch werden dringend benötigte Investitionen, die Energie­wende, der Strukturwandel in der Region und in der Energiewirtschaft im Keim erstickt.