Foto Alassa MfouaponAlassa bleibt!

In unserer Pressemitteilung vom 03. Mai 2023 haben wir über den skandalösen Entzug der Aufenthaltsgenehmigung unseres Bundessprechers Alassa Mfouapon durch die Ausländerbehörde der Stadt Ravensburg berichtet.

Heute hat der Anwalt von Alassa eine Nachricht des Regierungspräsidiums Karlsruhe erhalten. Darin gestehen sie die Rechtswidrigkeit des Vorgangs ein. In dem Schreiben heißt es: „die Erteilung einer Duldung durch die Ausländerbehörde Ravensburg erfolgte im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Der Duldungsanweisung lag eine falsche Gerichtsentscheidung zugrunde, das Klageverfahren Ihres Mandanten ist hingegen weiterhin anhängig und die Duldungserteilung war somit fehlerhaft, was wir vielmals bitten zu entschuldigen. Ihrem Mandanten wird wieder eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt.“

Gegen die Schikanen der Ausländerbehörde Ravensburg und des Landes Baden-Württemberg gegen den Bundessprecher des „Freundeskreises Flüchtlingssolidarität“ protestiert AUF Gelsenkirchen scharf! Die aktuelle Abschiebungsandrohung muss sofort zurückgenommen werden! Alassa Mfouapon muss hier leben und arbeiten können, Rechte und Sicherheiten dazu bekommen! Aktuell läuft sein Asylverfahren noch – eine Abschiebung ist unzulässig!

Specht JanNoch zur Ratssitzung am 4.3.2021 erklärte die Stadtverwaltung auf Anfrage von AUF, dass die Wahrung der Grundrechte der Geflüchteten in der Corona-Pandemie grundsätzlich sichergestellt sei – auch bezogen auf Abschiebungen in Länder wie Italien und Afghanistan!

„Eine große Fehleinschätzung, wie sich auch jetzt zeigt,“ so Jan Specht, AUF Stadtverordneter. „Die aktuellen Stellungnahmen der Oberbürgermeisterin, der SPD und CDU betonen und bestärken Vorbehalte, statt sofortige Hilfe zu organisieren. Ein Hauen und Stechen, welche Kommune mehr Flüchtlinge aufnimmt, steht im krassen Gegensatz zur notwendigen schnellen Hilfe z.B. für Frauen in Afghanistan, die um ihr Leben fürchten. Schon 2020 hatte AUF die Initiative für den „Sicheren Hafen“ ergriffen. Doch die Initiative von Bündnis90/Grüne und AUF wurde faktisch ins Gegenteil verkehrt mit enorm hohen Hürden.

Logo Solidaritt InternationalAn die Oberbürgermeisterin Frau Karin Welge

An die Ausländerbehörde Gelsenkirchen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind sehr beunruhigt und empört über die verstärkten Bestrebungen in Gelsenkirchen, Flüchtlinge, die seit Jahren hier leben und integriert sind, abzuschieben und Familien willkürlich auseinander zu reißen.  In den Medien wurde der skandalöse Fall des nigerianischen Flüchtlings aufgedeckt, der hier eine Anstellung hatte und dennoch brutal abgeschoben und von seiner Familie mit kleinen Kindern getrennt wurde. Heute beziehen wir uns auf den Fall von Herrn und Frau Barot, die seit 2016 in Gelsenkirchen leben. Sie sind aus Indien nach Deutschland geflohen, insbesondere wegen der unerträglichen Unterdrückung und Diskriminierung von Frau Barot durch das Kastensystem. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, aber sie haben trotz aller Hindernisse jede Möglichkeit genutzt, Deutsch zu lernen, für Ausbildung, zu arbeiten und sich mit Geschichte, Kultur und Staatssystem unseres Landes vertraut zu machen. Sie tun alles, um ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Man kann die Familie Barot fast als Musterbeispiel für Integration aus eigener Anstrengung bezeichnen.

Specht JanEin positives Signal und längst überfällig“, beurteilt Jan Specht, Stadtverordneter von AUF, die jetzt bekannt gewordene Einigung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden. Sie betrifft einen zumindest teilweise verbesserten Ausgleich der kommunalen Kosten für geduldete Geflüchtete ab dem Jahr 2021. Konkret ist eine einmalige Pauschale von 12.000 € für alle Personen vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2021 in den Status geduldeter Geflüchtete wechseln.

Zu begrüßen ist auch, dass im weiteren rückwirkend Kosten erstattet werden sollen in den Jahren 2021 bis 2024.

Bisher bekam die Stadt für diesen Personenkreis nur die Kosten pro Person für die ersten 3 Monate, nachdem die Ausreisepflicht bekannt wurde. Den Rest bürdeten Bund und Land den Kommunen auf.